Klage eines Absolventen der einstufigen Juristenausbildung auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen unzulässig
BSG, Urteil vom 26.09.1996 - Aktenzeichen 12 RK 37/95
DRsp Nr. 1997/2195
Klage eines Absolventen der einstufigen Juristenausbildung auf Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen unzulässig
1. Die Klage, die ein Absolvent der einstufigen Juristenausbildung gegen ein Bundesland als Arbeitgeber richtet, um ihn auf die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen an den Rentenversicherungsträger zu verpflichten, ist unzulässig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]