Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten (auch im Berufungsverfahren) über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.
Der am 08.04.1955 geborene Kläger wurde am 01.04.1999 bei der X. in Landau - Rechtsträger des W. Altenzentrums - als Konditor eingestellt.
Sein letztes Bruttomonatseinkommen belief sich auf durchschnittlich 2.567,36 EUR. Hinsichtlich des weiteren Inhalts des "Dienstvertrages" vom 14.02.1990 wird auf Bl. 5 d.A. Bezug genommen. Dieses Arbeitsverhältnis wurde mit Schreiben vom 29.09.2003 gekündigt. Das Schreiben stammt von dem C., ist an den Kläger gerichtet, diesem zugegangen und hat folgenden Wortlaut:
"Kündigung
Sehr geehrter Herr A.,
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