ArbG Trier, vom 18.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 751/17
Klageänderung in der BerufungsinstanzNachträgliche Befristung eines ArbeitsverhältnissesUnwirksamkeit einer mündlich vereinbarten Befristung des ArbeitsverhältnissesKlagefristen bei mehreren aufeinanderfolgenden BefristungsabredenKeine abschließende Aufzählung von Sachgründen in § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1-8 TzBfGVorübergehender Beschäftigungsbedarf als BefristungsgrundAbgeltung des Urlaubsanspruchs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05.12.2018 - Aktenzeichen 7 Sa 112/18
DRsp Nr. 2019/9019
Klageänderung in der BerufungsinstanzNachträgliche Befristung eines ArbeitsverhältnissesUnwirksamkeit einer mündlich vereinbarten Befristung des ArbeitsverhältnissesKlagefristen bei mehreren aufeinanderfolgenden BefristungsabredenKeine abschließende Aufzählung von Sachgründen in § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 -8 TzBfGVorübergehender Beschäftigungsbedarf als BefristungsgrundAbgeltung des Urlaubsanspruchs nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
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