BVerfG - Beschluß vom 17.08.2004
1 BvR 378/00
Normen:
SGB V § 95 Abs. 1 S. 1 ; GG Art. 12 Abs. 1 ;
Fundstellen:
JuS 2005, 364
NJW 2005, 273
NZS 2005, 144
NZS 2005, 199
Vorinstanzen:
BSG, vom 29.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen B 6 KA 30/98 R

Klagebefugnis eines niedergelassenen Arztes gegen die einem Krankenhausarzt erteilte Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

BVerfG, Beschluß vom 17.08.2004 - Aktenzeichen 1 BvR 378/00

DRsp Nr. 2005/5922

Klagebefugnis eines niedergelassenen Arztes gegen die einem Krankenhausarzt erteilte Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

Es ist mit dem Grundrecht eines niedergelassenen Vertragsarztes aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht vereinbar, wenn seine gegen die einem Krankenhausarzt erteilte Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung nur bei besonders schweren materiellen Mängeln der Begründetheit einer angefochtenen Ermächtigungsentscheidung zugelassen wird.

Normenkette:

SGB V § 95 Abs. 1 S. 1 ; GG Art. 12 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage des Rechtsschutzes für niedergelassene Vertragsärzte gegen die einem Krankenhausarzt erteilte Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung.