LAG Berlin - Urteil vom 13.06.2003
17 Sa 546/03
Normen:
TzBfG § 17 ; TzBfG § 21 ; BAT § 59 ;
Fundstellen:
LAGReport 2003, 325
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 30.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 50 Ca 23083/02

Klagefrist bei auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen

LAG Berlin, Urteil vom 13.06.2003 - Aktenzeichen 17 Sa 546/03

DRsp Nr. 2003/11121

Klagefrist bei auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen

»Zur Anwendung der Klagefrist der §§ 17, 21 TzBfG auf auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse«

Normenkette:

TzBfG § 17 ; TzBfG § 21 ; BAT § 59 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses nach § 59 Abs. 1 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT).

Der Kläger war seit dem 01. Oktober 1972 bei der Beklagten bzw. ihrer Rechtsvorgängerin als Masseur und medizinischer Bademeister tätig. Auf das Arbeitsverhältnis fand infolge einzelvertraglicher Vereinbarung der BAT Anwendung.