1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 14. Oktober 2010 - 9 Sa 18/10 - wird als unzulässig verworfen, soweit das Landesarbeitsgericht die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 9. Februar 2010 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|