LAG Berlin-Brandenburg, vom 17.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 17 TaBV 1299/17
ArbG Berlin, vom 31.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 BV 3489/16
Klauselerteilungsverfahren als eigenständiges KlageverfahrenKeine Durchsetzung der Handlungspflicht eines Betriebsratsmitglieds aus Vollstreckungstitel gegen den BetriebsratGrundsätze zur Rechtsanalogie von Gesetzen
BAG, Beschluss vom 23.10.2019 - Aktenzeichen 7 ABR 7/18
DRsp Nr. 2020/4238
Klauselerteilungsverfahren als eigenständiges KlageverfahrenKeine Durchsetzung der Handlungspflicht eines Betriebsratsmitglieds aus Vollstreckungstitel gegen den BetriebsratGrundsätze zur Rechtsanalogie von Gesetzen
Einzelne Betriebsratsmitglieder können weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung von § 731ZPO die Erteilung einer Vollstreckungsklausel gegen andere Betriebsratsmitglieder zu einem im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren zustande gekommenen Vergleich erwirken, mit dem sich der Betriebsrat gegenüber den antragstellenden Betriebsratsmitgliedern zur Vornahme bestimmter unvertretbarer Handlungen verpflichtet hat.Orientierungssatz:Hat sich der Betriebsrat gegenüber einzelnen Betriebsratsmitgliedern in einem gerichtlichen Vergleich zur Vornahme unvertretbarer Handlungen verpflichtet, kann die Zwangsvollstreckung aus dem Vergleich nicht gegenüber anderen Betriebsratsmitgliedern erfolgen. Die Erteilung einer Vollstreckungsklausel gegen einzelne Betriebsratsmitglieder in entsprechender Anwendung von § 731ZPO kommt nicht in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn das einzelne Betriebsratsmitglied materiell-rechtlich verpflichtet wäre, die titulierte Handlungspflicht für den Betriebsrat zu erfüllen (Rn. 19 ff.).
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