BAG - Urteil vom 16.01.2003
2 AZR 609/01
Normen:
KSchG § 23 Abs. 1 S. 2 ; BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
SchlHLAG - 19.7.2001 - 5 Sa 432/00,
ArbG Lübeck, vom 13.07.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 3630 b/99

Kleinbetriebsklausel; Gemeinschaftsbetrieb; Anscheins- und Duldungsvollmacht; Treuwidrigkeit

BAG, Urteil vom 16.01.2003 - Aktenzeichen 2 AZR 609/01

DRsp Nr. 2003/8808

Kleinbetriebsklausel; Gemeinschaftsbetrieb; Anscheins- und Duldungsvollmacht; Treuwidrigkeit

Orientierungssätze: 1. Bedienen sich kirchliche Einrichtungen wie jedermann der Privatautonomie zur Begründung von Arbeitsverhältnissen, so findet auf diese das staatliche Arbeitsrecht mit seinen kündigungsschutzrechtlichen Vorschriften Anwendung. 2. Die ausnahmsweise mögliche Annahme eines arbeitgeberübergreifenden Kündigungsschutzes ist davon abhängig, daß sich zwei oder mehrere Unternehmen zur gemeinsamen Führung eines Betriebes - zumindest konkludent - rechtlich verbunden haben, so daß der Kern der Arbeitgeberfunktionen im sozialen und personellen Bereich von derselben institutionellen Leitung rechtlich abgesichert ausgeübt wird. 3. Diese Grundsätze gelten auch für kirchliche Einrichtungen. Die durch religiöse und glaubensmäßige Verbundenheit motivierte Zusammenarbeit mehrerer rechtlich selbständiger Einrichtungen führt für sich genommen nicht zum Vorliegen eines gemeinsamen Betriebes dieser Einrichtungen. 4. Sowohl für die Anscheins- als auch die Duldungsvollmacht ist Voraussetzung, daß der Vertretene durch sein Verhalten Vertrauen des Vertragsgegners begründet.