BAG - Urteil vom 04.06.2008
4 AZR 419/07
Normen:
TVG § 3 § 4 ; GG Art. 9 Abs. 3 ; BGB § 134 ;
Fundstellen:
AP Nr. 38 zu § 3 TVG
ArbRB 2009, 9
AuA 2009, 439
AuR 2009, 60
BAG-Pressemitteilung Nr. 49/08
BAGE 127, 27
BB 2009, 392
DB 2008, 2712
NJW 2009, 173
NZA 2008, 1366
Vorinstanzen:
LAG München, vom 10.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 1244/06
ArbG Augsburg, vom 29.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 609/03

Koalitionsrecht; Tarifvertragsrecht - OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband im Stufenmodell; Anforderungen an die satzungsmäßige Ausgestaltung; Wechsel von Voll- in OT-Mitgliedschaft während Tarifverhandlungen

BAG, Urteil vom 04.06.2008 - Aktenzeichen 4 AZR 419/07

DRsp Nr. 2008/13039

Koalitionsrecht; Tarifvertragsrecht - OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband im Stufenmodell; Anforderungen an die satzungsmäßige Ausgestaltung; Wechsel von Voll- in OT-Mitgliedschaft während Tarifverhandlungen

»1. Die satzungsmäßig vorgesehene Möglichkeit, in einem Arbeitgeberverband Vollmitgliedschaften und Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaften) in Form eines Stufenmodells vorzusehen, begegnet nicht grundsätzlich durchgreifenden rechtlichen Bedenken.2. Es bedarf allerdings einer klaren und eindeutigen Trennung der Befugnisse von Mitgliedern mit und ohne Tarifbindung. Sie muss grundsätzlich einen Gleichlauf von Verantwortlichkeit und Betroffenheit gewährleisten.3. Ein vereinsrechtlich wirksamer Statuswechsel innerhalb eines Arbeitgeberverbandes von der Vollmitgliedschaft in die OT-Mitgliedschaft bedarf dann, wenn er während laufender Tarifverhandlungen erfolgt, zu seiner tarifrechtlichen Wirksamkeit der Transparenz im Verhältnis zur an der Verhandlung beteiligten Gewerkschaft.4. Regelmäßig wird insoweit eine Mitteilung des Arbeitgebers oder seines Verbandes hiervon zu einem Zeitpunkt erforderlich sein, zu dem die Gewerkschaft mit ihrem Verhalten bezogen auf den betreffenden Tarifvertragsinhalt und -abschluss noch auf die Statusveränderung reagieren kann.