Gegenstand des Rechtsstreits ist die Frage, ob der Kläger weiterhin die Funktion des Datenschutzbeauftragten bei der Beklagten innehat.
Der 1956 geborene Kläger, Diplomingenieur, steht seit 11.02.1985 in einem Arbeitsverhältnis zur Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern als Leiter der Abteilung Bio-Medizintechnik des vormaligen Kreiskrankenhauses ..., jetzt der ... Mit Arbeitsvertrag vom 14.04.1992 (Bl. 48 d. A.) hatten die damaligen Parteien des Arbeitsverhältnisses des Klägers den
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