ArbG Aachen, vom 29.03.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ga 22/01
Konkurrentenklage
LAG Köln, Urteil vom 23.04.2001 - Aktenzeichen 4 Ta 104/01
DRsp Nr. 2002/15271
Konkurrentenklage
»Art. 33 Abs. 2GG gilt für Bund, Länder, Gemeinden und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Bei privatrechtlich organisierten Rechtspersonen gibt es grundsätzlich keine öffentlichen Ämter im Sinne des Art. 33 Abs. 2GG. Ob dieses für Beliehene anders ist, bleibt offen.«