BVerfG - Beschluß vom 09.07.2002
2 BvQ 25/02
Normen:
BVerfGG § 32 ; GG Art. 33 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen, vom 29.04.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 2 ME 40/02

Konkurrentenklage eines Bewerbers gegen anderweitige Besetzung einer Beförderungsstelle

BVerfG, Beschluß vom 09.07.2002 - Aktenzeichen 2 BvQ 25/02

DRsp Nr. 2002/10585

Konkurrentenklage eines Bewerbers gegen anderweitige Besetzung einer Beförderungsstelle

Erlaß einer einstweiligen Anordnung, mit der wegen der Konkurrentenklage eines Bewerbers die Besetzung einer von vier ausgeschriebenen Beförderungsstellen im Dienst des Niedersächsischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Soziales ausgesetzt wird.

Normenkette:

BVerfGG § 32 ; GG Art. 33 Abs. 2 ;

Gründe: