Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. November 2015 - 9 Sa 333/15 - wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte im Arbeitsverhältnis mit der Klägerin den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und die diesen ergänzenden Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden hat sowie darüber, ob die Beklagte der Klägerin rückständiges Entgelt für die Monate September bis November 2014 und eine rückständige Jahressonderzahlung für das Jahr 2014 schuldet.
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