A. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats.
Zu der sogenannten "S -Gruppe" gehören eine Vielzahl selbständiger Einzelunternehmen, die in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG oder der einer GmbH geführt werden. Nach dem Vorbringen des antragstellenden Konzernbetriebsrats sind dort 4.000 Arbeitnehmer beschäftigt; den verfahrensbeteiligten Unternehmen sollen 3.449 Arbeitnehmer angehören. Deren Betriebsräte und der bei der Beteiligten zu 16) errichtete Gesamtbetriebsrat haben am 6. Januar 1992 einen Konzernbetriebsrat gebildet.
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