BAG - Beschluss vom 10.11.1954
1 ABR 24/54
Normen:
BetrVG (1952) § 76 Abs. 2 S. 2, S. 3, Abs. 4 ; WahlO § 34 S. 2 ;
Fundstellen:
AP Nr. 2 zu § 76 BetrVG
BAGE 1, 166
JZ 1955, 178
SAE 1955, 73
Vorinstanzen:
LAG Hamburg, vom 14.06.1954 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BTa 1/54

Konzernrecht: Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

BAG, Beschluss vom 10.11.1954 - Aktenzeichen 1 ABR 24/54

DRsp Nr. 2007/23165

Konzernrecht: Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat

»Die Teilnahme der Arbeitnehmer von beherrschten Unternehmen eines Konzerns an der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat des herrschenden Unternehmens (§ 76 Abs. 4 BetrVG) ist hinsichtlich der besonderen Wählbarkeitsbestimmungen des § 76 Abs. 2 Satz 2 und 3 BetrVG dahin aufzufassen, daß der erste Platz einem Arbeitnehmer des herrschenden Unternehmens und der zweite Platz einem Arbeitnehmer eines beherrschten Unternehmens gebührt.«

Normenkette:

BetrVG (1952) § 76 Abs. 2 S. 2, S. 3, Abs. 4 ; WahlO § 34 S. 2 ;

Gründe:

Die Rechtsbeschwerde ist zulässig und begründet, jedoch nicht im vollen Umfange.