Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. Juli 2009 - 15 Ta 400/09 - wird zurückgewiesen.
I. Die Parteien streiten im Vorabentscheidungsverfahren darüber, ob der vorliegende Rechtsstreit im Urteilsverfahren oder im Beschlussverfahren zu entscheiden ist.
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