Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bremen vom 15. Juli 2019 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
Die gemäß §§ 172, 173 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts (
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