Der Bescheid des Beklagten vom 22.12.2016 in der Gestalt seines Widerspruchsbescheides vom 24.11.2017 wird aufgehoben, soweit er einen über 180,95 € hinausgehenden Kostenbeitrag für den Zeitraum vom 01.01. bis 24.02.2017 festsetzt.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt 2/3, der Beklagte 1/3 der Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
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