LG Paderborn, vom 19.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 406/04
Kostenerstattung - sittenwidrige Schädigung bei Anfechtung eines Prozessvergleichs aufgrund unwahrer Angaben eines Zeugen in Arbeitsgerichtsprozess
OLG Hamm, Urteil vom 13.05.2005 - Aktenzeichen 9 U 18/05
DRsp Nr. 2006/848
Kostenerstattung - sittenwidrige Schädigung bei Anfechtung eines Prozessvergleichs aufgrund unwahrer Angaben eines Zeugen in Arbeitsgerichtsprozess
»Falsche Angaben eines vermeintlichen Zeugen, die einer Partei eines arbeitsgerichtlichen Rechtsstreits dazu verhelfen sollen, einen Prozessvergleich wirksam anzufechten, können als sittenwidrige Schädigung der anderen Partei des Arbeitsgerichtsverfahrens Schadensersatzansprüche (hier: wegen weiterer Anwaltskosten bei Fortsetzung des Arbeitsrechtsstreits) begründen. Die Regelung des § 12a Abs. 1ArbGG (kein Kostenerstattungsanspruch der obsiegenden Partei) entlastet den sittenwidrigen Schädiger nicht.«