Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 28. Februar 2007 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Übernahme der Kosten für eine Maßnahme der künstlichen Befruchtung mittels Intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI).
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