LSG Schleswig-Holstein, vom 28.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 70/05
SG Schleswig, vom 25.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 52/04
Kostenerstattung der Krankenversicherung für selbst beschaffte ambulante ärztliche Behandlung im Krankenhaus
BSG, Urteil vom 27.03.2007 - Aktenzeichen B 1 KR 25/06 R
DRsp Nr. 2007/18122
Kostenerstattung der Krankenversicherung für selbst beschaffte ambulante ärztliche Behandlung im Krankenhaus
1. Es bedarf keiner Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses, um Versicherte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung im gesetzlichen Rahmen ambulant im Krankenhaus zu behandeln.2. Voraussetzung des Kostenerstattungsanspruchs eines Versicherter für eine selbst beschaffte ärztliche Behandlung ist eine Abrechnung nach den Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]