Der Antrag der Klägerin vom 19.10.2020 auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wird zurückgewiesen.
II.Die Anhörungsrüge der Klägerin vom 19.10.2020 wird als unzulässig verworfen.
I.
Mit am 1.8.2020 förmlich zugestelltem Urteil vom 27.7.2020 hat der Senat die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München zurückgewiesen und ebenso wie dieses einen Kostenerstattungsanspruch für Entbindungsaufwendungen in Las Vegas/USA verneint.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|