SG Wiesbaden - Gerichtsbescheid vom 24.09.2008
S 17 KR 296/07
Normen:
BGB § 305 § 307 § 812 ; SGB X § 58 § 61 ; SGB V § 13 § 39 ;

Kostenerstattung für Krankenhausbehandlung, Wirksamkeit einer Selbstzahlerklausel

SG Wiesbaden, Gerichtsbescheid vom 24.09.2008 - Aktenzeichen S 17 KR 296/07

DRsp Nr. 2008/20713

Kostenerstattung für Krankenhausbehandlung, Wirksamkeit einer Selbstzahlerklausel

1. Wollen Patient und Krankenhausträger übereinstimmend eine Aufnahme und Behandlung im System der gesetzlichen Krankenversicherung und ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse zum Zeitpunkt des Abschlusses des Behandlungsvertrages noch nicht abgelehnt worden, so ist eine Selbstzahlerklausel in einem formularmäßig von einem Krankenhaustr?ger verwendeten Behandlungsvertrag unwirksam. 2. Der Versicherte hat keinen Kostenerstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse, wenn er rechtsgrundlos an den Krankenhausträger geleistet hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BGB § 305 § 307 § 812 ; SGB X § 58 § 61 ; SGB V § 13 § 39 ;