Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gotha vom 19. März 2018 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
Zwischen den Beteiligten war im Hauptsacheverfahren der Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf Kostenerstattung für selbsbeschaffte Cannabisblüten sowie deren künftige Zurverfügungstellung im Wege der Sachleistung streitig.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|