Kostenerstattung: Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.1992 - Aktenzeichen 7 Ta 40/92
DRsp Nr. 2002/8866
Kostenerstattung: Reisekosten des auswärtigen Rechtsanwalts
Im Arbeitsgerichtsprozess sind die zweitinstanzlichen Reisekosten eines außerhalb des LAG-Bezirks ansässigen Anwalts im allgemeinen nicht von dem unterlegenen Gegner zu erstatten.