Kostenfestsetzung: Rückfestsetzung von Gerichtskosten
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 19.03.1992 - Aktenzeichen 7 Ta 53/92
DRsp Nr. 2002/8864
Kostenfestsetzung: Rückfestsetzung von Gerichtskosten
Eine Rückfestsetzung von im Hinblick auf eine Änderung der Kostengrundentscheidung zu Unrecht gezahlter Gerichtskosten hat nicht zu erfolgen, wenn diese Gerichtskosten nach § 57 Satz 2 GKG von der Gerichtskasse an die obsiegende Partei zurückzuerstatten sind.