BFH - Beschluss vom 09.02.2015
X E 25/14
Normen:
SGB X § 64 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2015, 697
Vorinstanzen:
BFH, vom 27.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen X B 137/14

Kostenfreiheit vor den Finanzgerichten für die Geltendmachung der Steuerfreiheit von Einkünften

BFH, Beschluss vom 09.02.2015 - Aktenzeichen X E 25/14

DRsp Nr. 2015/5089

Kostenfreiheit vor den Finanzgerichten für die Geltendmachung der Steuerfreiheit von Einkünften

NV: Ein Beschwerdeführer, der gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurde, kann nicht gemäß § 64 Abs. 2 SGB X von den Gerichtskosten befreit werden, wenn er sich gegen die Nichtzulassung der Revision durch das FG wendet.

Das Begehren der Steuerfreiheit von Einkünften kann zweifelsfrei nicht als Sozialleistung i.S. von § 64 Abs. 2 SGB X angesehen werden, so dass die Voraussetzungen einer Kostenfreiheit nicht vorliegen.

Tenor

Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung des Bundesfinanzhofs Kostenstelle vom 27. November 2014 KostL 1820/14 (X B 137/14) wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.

Normenkette:

SGB X § 64 Abs. 2;

Gründe