LAG Hamm - Urteil vom 11. August 1993 - 9 (2/13/18) Sa 1099/89 ,
ArbG Herne, vom 08.06.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 531/89
Kostenniederschlagung bei verspäteter Urteilszustellung
BAG, Beschluß vom 18.10.1994 - Aktenzeichen 5 AZR 313/94
DRsp Nr. 1995/777
Kostenniederschlagung bei verspäteter Urteilszustellung
»Wird gegen ein Urteil eines Berufungsgerichts, das verspätet zugestellt worden ist (§ 551 Nr. 7 ZPO), zugleich Revision und Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt, so ist die bloße Verspätung der Urteilszustellung kein Grund, die in der Revisionsinstanz entstandenen Gerichtskosten nicht zu erheben.«