A. Das antragstellende Betriebsratsmitglied verlangt von der Arbeitgeberin die Erstattung von Kosten, die ihm anläßlich seiner Teilnahme an zwei eintägigen Schulungsveranstaltungen entstanden sind.
Die Arbeitgeberin beschäftigt ca. 155 Arbeitnehmer und hat etwa 20 Bildschirmarbeitsplätze eingerichtet. Der Antragsteller ist Mitglied des 5-köpfigen Betriebsrats. Er gehört dem Technologieausschuß an. Schreibarbeiten und Korrespondenz des Betriebsrats erledigt eine Schriftführerin auf eigenen Wunsch hin mit einer Schreibmaschine. Der Betriebsrat hat von der Arbeitgeberin bisher nicht verlangt, ihm für seine Arbeit einen PC zur Verfügung zu stellen. Hierfür waren wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend.
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