BSG - Urteil vom 16.12.2008
B 1 KR 2/08 R
Normen:
SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 137c;
Fundstellen:
NZS 2009, 676
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 28.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen L 5 KR 14/07
SG Schleswig, - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 61/06

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Magenbandoperation in Form einer Krankenhausbehandlung

BSG, Urteil vom 16.12.2008 - Aktenzeichen B 1 KR 2/08 R

DRsp Nr. 2009/4159

Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Magenbandoperation in Form einer Krankenhausbehandlung

1. Begehrt ein Versicherter sachleistungsersetzende Kostenerstattung, nachdem seine Krankenkasse bereits die Naturalleistung bestandskräftig abgelehnt hat, ist der Antrag regelmäßig auch auf die Überprüfung der ablehnenden Entscheidung gerichtet. 2. Der Versicherte hat auch im Überprüfungsverfahren Anspruch auf Kostenerstattung nur für solche selbstbeschafften Leistungen, die der ihm eigentlich zustehenden Naturalleistung entsprechen.

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 28. November 2007 aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 137c;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten über die Erstattung der Kosten wegen einer Magenbandoperation.