Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Rauchmeldeanlage
BSG, Beschluss vom 24.04.2008 - Aktenzeichen B 3 KR 24/07 B
DRsp Nr. 2008/15791
Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für eine Rauchmeldeanlage
Von der gesetzlichen Krankenversicherung sind Gegenstände, die allein Zwecken der Unfallverhütung dienen, nicht zu bezahlen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB V § 33 Abs. 1 S. 1 § 33 Abs. 1 S. 3 ;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.