Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 5. April 2022 wird als unzulässig verworfen.
Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Klägerin begehrt von der beklagten Krankenkasse (KK) Kostenübernahme für eine in der M Klinik B, einer Privatklinik, durchgeführte regionale Chemotherapie (RTC) in Höhe von 46 144,02 Euro.
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