Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.09.2021 geändert. Die Beklagte wird verurteilt, die Kosten für die von September 2019 bis Dezember 2019 durchgeführte Petö-Therapie iHv insgesamt 1.170 € zu übernehmen.
Die Beklagte hat die Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Kostenübernahme für eine Petö-Therapie von September 2019 bis Dezember 2019.
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