BVG § 18 Abs. 4 S. 1 § 10 Abs. 4 S. 1 Buchst. c § 10 Abs. 7 S. 1 Buchst. e § 18 Abs. 1 S. 1 § 64a ; SGB V § 16 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 78, 59
SozR 3-3100 § 18 Nr. 3
Vorinstanzen:
LSG Hessen, vom 23.06.1994
Kostenübernahme für privat durchgeführte dringende Krankenhausbehandlung während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
BSG, Urteil vom 06.03.1996 - Aktenzeichen 9 RV 11/95
DRsp Nr. 1997/354
Kostenübernahme für privat durchgeführte dringende Krankenhausbehandlung während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts
1. Der Versorgungsträger muß die Kosten einer während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts privat durchgeführten dringenden Krankenhausbehandlung wegen eines nicht schädigungsbedingten Leidens grundsätzlich nicht erstatten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BVG § 18 Abs. 4 S. 1 § 10 Abs. 4 S. 1 Buchst. c § 10 Abs. 7 S. 1 Buchst. e § 18 Abs. 1 S. 1 § 64a ; SGB V § 16 Abs. 1 Nr. 1 ;
Gründe:
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