LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 09.11.2017
L 1 KR 197/17
Normen:
SGB V § 44 Abs. 1; SGB I § 14; SGB I § 15;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 07.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen S 122 KR 1519/14

KrankengeldBeendigung der Mitgliedschaft in einer KVSozialrechtlicher HerstellungsanspruchPflichtverletzung des Sozialleistungsträgers

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.11.2017 - Aktenzeichen L 1 KR 197/17

DRsp Nr. 2018/7650

Krankengeld Beendigung der Mitgliedschaft in einer KV Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch Pflichtverletzung des Sozialleistungsträgers

1. Der sozialrechtliche Herstellungsanspruch setzt auf der Tatbestandsseite voraus, dass der Sozialleistungsträger aufgrund Gesetzes oder bestehenden Sozialrechtsverhältnisses eine dem Betroffenen gegenüber obliegende Pflicht, insbesondere zur Auskunft und Beratung verletzt und diesem dadurch einen rechtlichen Nachteil zugefügt hat. 2. Auf seiner Rechtsfolgenseite ist der Herstellungsanspruch auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolge gerichtet, die eingetreten wäre, wenn der Sozialleistungsträger die ihm gegenüber dem Betroffenen obliegenden Pflichten rechtmäßig erfüllt hätte. 3. Der Herstellungsanspruch kann einen Sozialleistungsträger somit nur zu einem Tun oder Unterlassen verpflichten, das rechtlich zulässig ist.