GG Art. 4 Abs. 1 Art. 4 Abs. 2 ; SGB I § 14 ; SGB X § 20 ; SGB IV § 19 Abs. 1 ; SGB V § 1 S. 3 § 11 Abs. 1 Nr. 4 § 13 Abs. 3 § 2 Abs. 3 S. 2 § 27 Abs. 1 S. 1 § 27 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 § 39 Abs. 1 § 39 Abs. 2 § 73 Abs. 4 S. 3 ;
Fundstellen:
NJ 2007, 384
Vorinstanzen:
SG Dresden, vom 24.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KR 195/01
Krankenhausbehandlung, Wahl des Krankenhauses durch den Versicherten, Beachtung der religiösen Überzeugung
LSG Chemnitz, Urteil vom 12.07.2006 - Aktenzeichen L 1 KR 57/03
DRsp Nr. 2007/20113
Krankenhausbehandlung, Wahl des Krankenhauses durch den Versicherten, Beachtung der religiösen Überzeugung
1. § 39 Abs. 2SGB V überlässt es nicht der Krankenkasse, das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus zu bestimmen, in dem sich der Versicherte behandeln darf, ohne Mehrkosten befürchten zu müssen. Vielmehr ist die Wahl des Krankenhauses Sache des Versicherten, der bei seiner Wahl auf die Angaben in der ärztlichen Verordnung vertrauen darf. Die Krankenkasse ist an die Verordnung des Vertragsarztes gebunden. Die ärztliche Verordnung entfaltet damit im Rahmen der Mehrkostenregelung rechtliche Wirkungen gegenüber der Krankenkasse.
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