Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 28.02.2018 wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten auch der Berufung trägt die Beklagte.
III.Die Revision wird zugelassen.
Strittig ist im Rahmen einer Krankenhausvergütung die Berechnung von Beatmungszeiten.
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