BSG - Urteil vom 07.12.2004
B 1 KR 10/03 R
Normen:
EntgFG § 3 Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 48 Abs. 1 S. 1 § 48 Abs. 1 S. 2 § 48 Abs. 2 ; SGG § 164 Abs. 2 S. 3 ;
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht - L 1 KR 20/00 - 18.09.2001,
SG Lübeck, vom 11.04.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 KR 82/98

Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, Verletzung des Rechts der freien richterlichen Beweiswürdigung

BSG, Urteil vom 07.12.2004 - Aktenzeichen B 1 KR 10/03 R

DRsp Nr. 2005/5284

Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, Verletzung des Rechts der freien richterlichen Beweiswürdigung

1. Bei einer wiederholten Erkrankung genügt es, wenn ein medizinisch nicht ausgeheiltes Grundleiden latent weiter besteht und nach einem beschwerdefreien oder beschwerdearmen Intervall erneut Krankheitssymptome hervorruft. 2. Für die Anwendung des § 48 Abs. 2 SGB V ist in einem Fall, in dem die Arbeitsunfähigkeit nur zeitweise auf derselben Krankheit und während der übrigen Zeit auf einer oder mehreren hinzugetretenen Krankheiten beruht, kein Raum, so dass ohne dessen besondere Voraussetzungen ein neuer Krankengeldanspruch entsteht, wenn die ursprüngliche Krankheit oder eine der hinzugetretenen Krankheiten den Versicherten in einer späteren Blockfrist weiterhin oder erneut arbeitsunfähig machen. 3. Es reicht für eine formgerechte Rüge der Verletzung des Rechts der freien richterlichen Beweiswürdigung nicht aus, wenn die Revision lediglich ihre Beweiswürdigung an die Stelle derjenigen des LSG setzt bzw die eigene Beweiswürdigung gegenüber der vom LSG vorgenommenen für vorzugswürdig hält. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

EntgFG § 3 Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 48 Abs. 1 S. 1 § 48 Abs. 1 S. 2 § 48 Abs. 2 ; SGG § 164 Abs. 2 S. 3 ;

Gründe:

I