BSG - Urteil vom 29.02.2012
B 12 KR 19/09 R
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 20.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen L 11 KR 2081/06
SG Stuttgart, - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 3328/04

Krankenversicherung der Rentner; Beitragspflicht französischer Zusatzrenten als betriebliche Zusatzrenten

BSG, Urteil vom 29.02.2012 - Aktenzeichen B 12 KR 19/09 R

DRsp Nr. 2012/9296

Krankenversicherung der Rentner; Beitragspflicht französischer Zusatzrenten als betriebliche Zusatzrenten

Die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen aus Versorgungsbezügen (hier: Renten aus den französischen Zusatzrentensysteme ARRCO und AGIRC) nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2009 aufgehoben.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19. Dezember 2005 wird zurückgewiesen.

Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Erhebung von Krankenversicherungsbeiträgen aus laufenden Leistungen, die der Kläger aus den französischen Zusatzalterssicherungssystemen AGIRC und ARRCO erhält.