OVG Niedersachsen, vom 16.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 1301/93
Krankenversicherungsrecht: Festlegung von Benutzungsgebühren in einer Satzung vor dem Hintergrund des Gesundheitsstrukturgesetzes 1992
BVerwG, Beschluß vom 21.05.1996 - Aktenzeichen 3 N 1.94
DRsp Nr. 2007/4486
Krankenversicherungsrecht: Festlegung von Benutzungsgebühren in einer Satzung vor dem Hintergrund des Gesundheitsstrukturgesetzes 1992
»Die Vorschrift des § 133 Abs. 1 Satz 3 SGB V in der Fassung des Art. 1 Nr. 82 des Gesundheitsstrukturgesetzes ist dahin auszulegen, daß sie dem kommunalen Träger des Rettungsdienstes bei der Festlegung von Benutzungsgebühren in einer Satzung nicht verbietet, die dort vorgesehene Preisobergrenze zu überschreiten, vorausgesetzt daß landesrechtliche Rechtsvorschriften die Höhe der Entgelte für Leistungen des Rettungsdienstes festlegen und keinen Raum für die Berücksichtigung der in § 133 Abs. 1 Satz 3 SGB V vorgesehenen Preisobergrenze lassen.«