ArbG Berlin, vom 21.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 60 Ca 24312/04
Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement - Konkretisierung des ultima-ratio-Grundsatzes
LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005 - Aktenzeichen 10 Sa 783/05
DRsp Nr. 2006/1522
Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement - Konkretisierung des ultima-ratio-Grundsatzes
»1. Die Durchführung eines "betrieblichen Eingliederungsmanagements" im Sinne des § 84 Abs. 2SGB IX ist nicht formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung.2. Mit den Maßgaben des § 84 Abs. 2SGB IX wird im Falle der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht innewohnende ultima-ratio-Prinzip verstärkend konkretisiert.«