Die Parteien streiten über eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls von 1,150 kg Rinderbeinscheiben im Wert von ca. 6,00 DM.
Wegen des erstinstanzlichen Vortrags der Parteien, der gestellten Anträge und der richterlichen Feststellungen wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|