LAG Berlin - Urteil vom 29.01.1996
9 Sa 116/95
Normen:
BGB § 626 ; MRK Art. 6 Abs. 2 ; StGB §§ 263 266 ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 31.08.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 430/95

Kündigung: außerordentliche Verdachtskündigung - Unschuldsvermutung

LAG Berlin, Urteil vom 29.01.1996 - Aktenzeichen 9 Sa 116/95

DRsp Nr. 2001/12123

Kündigung: außerordentliche Verdachtskündigung - Unschuldsvermutung

1. Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), steht der Zulässigkeit einer Verdachtskündigung nicht entgegen.2. Zur Zulässigkeit des Urkunden- statt des Zeugenbeweises.

Normenkette:

BGB § 626 ; MRK Art. 6 Abs. 2 ; StGB §§ 263 266 ;

Tatbestand:

Die alleinstehende, 1959 geborene Klägerin trat am 25. Dezember 1985 in die Dienste der Beklagten, die in Berlin ein großes Warenhaus und sämtliche Buffets im Theater des Westens betreibt. Die Beklagte beschäftigt in der Regel mehr als fünf Arbeitnehmer ausschließlich der Auszubildenden. Die Klägerin war als Buffetkraft im ... - zuständig mit der Arbeitnehmerin Obst für das Buffet im Foyer/Kassenhalle - gegen ein monatliches Bruttogehalt in Höhe von 3.000,00 DM tätig. An dem Buffets im Theater des Westens wird regelmäßig der sogenannte ... Sekt (Riesling-Extra Trocken) als Hausmarke der Beklagten zum Endpreis von 45,00 DM je Flasche ausgeschenkt. An allen Buffets werden auch Speisen angeboten.