LAG Köln - Urteil vom 07.11.1997
11 Sa 1110/96
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 536/96

Kündigung; Betriebsbedingt; Wegfall des Arbeitsplatzes durch Personalreduzierung; anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit: Alternativarbeitsplatz; unterwertiger Arbeitsplatz; Einkommenseinbußen; Initiativlast des Arbeitgebers; Zumutbarkeit

LAG Köln, Urteil vom 07.11.1997 - Aktenzeichen 11 Sa 1110/96

DRsp Nr. 2000/2218

Kündigung; Betriebsbedingt; Wegfall des Arbeitsplatzes durch Personalreduzierung; anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit: Alternativarbeitsplatz; unterwertiger Arbeitsplatz; Einkommenseinbußen; Initiativlast des Arbeitgebers; Zumutbarkeit

»1. Der Entschluß des Arbeitgebers, im Betrieb auf Dauer mit weniger Personal zu arbeiten, ist eine Unternehmerentscheidung, die nur einer Mißbrauchskontrolle unterliegt; eine gewisse mit der Personalreduzierung einhergehende Leistungsverdichtung auf den verbleibenden Arbeitsplätzen ist hinzunehmen (wie BAG v. 24. 04. 1997 - 2 AZR 352/96- ).