LAG Köln - Urteil vom 20.07.2005
7 Sa 1504/04
Normen:
BGB § 26 § 174 § 626 ; KSchG § 2 § 23 ;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 28.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 157/03

Kündigung durch ungültig gewählten Vereinsvorsitzenden - Abgrenzung der Änderungskündigung von Beendigungskündigung bei gleichzeitigem In-Aussicht-Stellen weiterer Verhandlungen

LAG Köln, Urteil vom 20.07.2005 - Aktenzeichen 7 Sa 1504/04

DRsp Nr. 2006/19918

Kündigung durch ungültig gewählten Vereinsvorsitzenden - Abgrenzung der Änderungskündigung von Beendigungskündigung bei gleichzeitigem In-Aussicht-Stellen weiterer Verhandlungen

»1. Zum Ausspruch einer Kündigung durch einen ungültig gewählten Vorstandsvorsitzenden eines Vereins.2. Zur Abgrenzung einer Änderungskündigung von einer Beendigungskündigung mit gleichzeitigem In-Aussicht-Stellen weiterer Verhandlungen über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei fehlender Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes.«

Normenkette:

BGB § 26 § 174 § 626 ; KSchG § 2 § 23 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um den Fortbestand des Anstellungsverhältnisses des Klägers als Bundesgeschäftsführers des beklagten Verbandes.

Wegen des Sach- und Streitstandes erster Instanz, den erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträgen und wegen der Gründe, die die 6. Kammer des Arbeitsgerichts Bonn dazu bewogen haben, die aus dem Tenor des erstinstanzlichen Urteils ersichtliche Entscheidung zu treffen, wird auf Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils vom 28.09.2004 Bezug genommen.