I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 20. Mai 2015 -
Die Klage wird auch abgewiesen, soweit der Kläger sich gegen die Wirksamkeit der Abmahnung vom 16. Dezember 2014 wegen Nichtbefolgung der Weisung des Vorgesetzten wendet.
Im Übrigen wird die Berufung der Beklagten zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 40% und die Beklagte zu 60%, die Kosten der Berufung tragen der Kläger zu 25% und die Beklagte zu 75%.
III. Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 1.880,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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