LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 01.11.2011
5 Sa 67/11
Normen:
BGB § 305 c Abs. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 613 a Abs. 4; TzBfG § 15 Abs. 1; TzBfG § 15 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Stralsund, vom 02.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 141/10

Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages in Kleinbetrieb; unbegründeter Einwand eines Teilbetriebsübergangs bei fehlender Übernahme der prägenden Arbeitnehmerin durch Erwerberin

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 01.11.2011 - Aktenzeichen 5 Sa 67/11

DRsp Nr. 2012/2528

Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages in Kleinbetrieb; unbegründeter Einwand eines Teilbetriebsübergangs bei fehlender Übernahme der prägenden Arbeitnehmerin durch Erwerberin

1. Wird in einem vom Arbeitgeber vorformulierten befristeten Arbeitsvertrag zusätzlich noch ein Recht zur ordentlichen Kündigung ausbedungen, kann darin keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers im Sinne von § 307 Absatz 2 Nr. 1 BGB erblickt werden. Denn der Verwender und Arbeitgeber nimmt damit nur eine Option wahr, die das Gesetz in § 15 Absatz 3 TzBfG ausdrücklich vorsieht. Insoweit sind die Wertungen aus der Entscheidung des BAG zur Zulässigkeit der formularmäßigen Verlängerung der Arbeitnehmerkündigungsfristen (BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 896/07 - AP Nr. 6 zu § 306 BGB) ohne Einschränkungen übertragbar.