LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 17.09.2015
5 Sa 516/15
Normen:
KSchG § 14 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
ArbRB 2016, 41
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Oder, vom 28.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 27/14

Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers bei Invollzugsetzung des zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch der Kündigung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.09.2015 - Aktenzeichen 5 Sa 516/15

DRsp Nr. 2016/2989

Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers bei Invollzugsetzung des zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch der Kündigung

Gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG gelten die §§ 1 bis 13 KSchG auch dann nicht für Geschäftsführer des Arbeitgebers, wenn das der Geschäftsführerstellung zugrundeliegende Arbeitsverhältnis erst nach Ausspruch der Kündigung in Vollzug gesetzt wird.

I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder vom 28.01.2015 - 6 Ca 27/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 14 Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit zweier Kündigungen.