LAG Köln - Urteil vom 26.02.1999
11 Sa 795/98
Normen:
BGB § 626 Abs. 1 ; ZPO § 263 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 11168/97

Kündigung; fristlos; Bäckereiverkäuferin; Unterschlagung; Videoaufnahmen; Beweisverwertungsverbot; nachträgliche Klagehäufung; Klageänderung; Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

LAG Köln, Urteil vom 26.02.1999 - Aktenzeichen 11 Sa 795/98

DRsp Nr. 2000/2114

Kündigung; fristlos; Bäckereiverkäuferin; Unterschlagung; Videoaufnahmen; Beweisverwertungsverbot; nachträgliche Klagehäufung; Klageänderung; Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

»1. Kein Beweisverwertungsverbot für verdeckt und aus konkretem Anlaß (Kassendifferenzen) gefertigte Videoaufnahmen (evtl. Abweichung von LAG Köln vom 30.08.1996 - 12 Sa 639/96 in BB 97, 476). 2. Keine Sachdienlichkeit für eine zweitinstanzliche Klageerweiterung, mit der neben dem Kündigungsschutzantrag erstmals Weitervergütungsansprüche aus Annahmeverzug geltend gemacht werden, wenn diese schon erstinstanzlich hätten eingeklagt werden können und zusätzliche Sachaufklärung erforderlich würde (Streit um § 615 S. 2 BGB).«

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1 ; ZPO § 263 ;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 11168/97