LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.10.2014
1 Sa 151/14
Normen:
KSchG § 23 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
NJW 2015, 32
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 25.03.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2678/13

Kündigung in Kleinbetrieb bei längerer Erkrankung und ungewisser Wiedergenesung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.10.2014 - Aktenzeichen 1 Sa 151/14

DRsp Nr. 2015/1671

Kündigung in Kleinbetrieb bei längerer Erkrankung und ungewisser Wiedergenesung

1. Die Kündigung einer 19 Jahre lang beschäftigten Mitarbeiterin in einem Betrieb mit 5 Arbeitnehmern ist nicht treuwidrig, wenn die Mitarbeiterin bei Zugang der Kündigung bereits längere Zeit erkrankt ist (hier: 2,5 Monate) und auf Nachfrage keine Angaben zu einem möglichen Zeitpunkt der Wiedergenesung machen kann, wenn eine befristete Ersatzeinstellung wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt nicht möglich ist und die Arbeitskraft - wie regelmäßig - dringend benötigt wird.2. § 242 BGB verlangt in diesem Fall nur, dass ein "irgendwie einleuchtender" Grund für die Kündigung vorliegt, eine dreistufige Prüfung nach den Grundsätzen der sozialen Rechtfertigung einer krankheitsbedingten Kündigung nach § 1 II KSchG erfolgt nicht.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 25.03.2014 - 3 Ca 2678/13 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 23 Abs. 1 S. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren nur noch über die Rechtmäßigkeit einer Kündigung.